Ab einer Betriebsgröße von 2000 m² oder durch Auflage der Behörden wird die Beauftragung eines Brandschutzbeauftragten gefordert.
Unsere Mitarbeiter sind als Brandschutzbeauftragte nach DGUV Information 205-003 ausgebildet und übernehmen für Sie den Brandschutzbeauftragten.
Wir machen für Sie die
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regelmäßige Begehungen der Betriebsstätte
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Ausbildung der Mitarbeiter (Brandschutzhelfer)
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Unterweisung der Mitarbeiter (jährlich)
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Erstellung der Dokumentation, Brandschutzordnung, etc.
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Beratung in allen Brandschutzangelegenheiten.
Prüfungen im Rahmen des Brandschutzes